Online-Formular zur Erbausschlagung

Erfassungsbogen – Erbausschlagung

Vorbereitung Ihrer Erbausschlagung


Zur Vorbereitung Ihrer Erbausschlagung benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Bitte füllen Sie nachstehendes Formular aus und klicken Sie anschließend auf „Formular senden“.
Sollten Sie einige Felder noch nicht ausfüllen können, bleiben diese offen und wir klären die fehlenden Angaben im weiteren Verlauf.
Bei Fragen zum Formular stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen, bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten nach Kenntniserlangung des Erben vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Die Erklärung ist mindestens in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Eltern, die als Sorgeberechtigte ihrer minderjährigen Kinder handeln, müssen beide die Erbschaftsausschlagung für ihr Kind erklären.

1. Angaben zur verstorbenen Person


Sofern Ihnen ein Schreiben des Nachlassgerichts vorliegt, lassen Sie uns bitte eine Kopie des Schreibens zukommen.

2. Grund der Ausschlagung


3. Ausschlagende


Ausschlagender I

Personenidentifikation

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Ausschlagender II

Personenidentifikation

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Ausschlagender III

Personenidentifikation

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Ausschlagender IV

Personenidentifikation

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Abkömmlinge des Ausschlagenden können durch die Ausschlagung selbst Erbe werden und müssen die Erbschaft, wenn gewünscht, gesondert ausschlagen. Minderjährige Kinder werden dabei von allen Sorgeberechtigten gemeinschaftlich vertreten. Deshalb muss bei der Ausschlagung der Kinder ggf. auch der Elternteil mitwirken, der mit dem Erblasser nicht verwandt ist. Wird die Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind erklärt, ohne dass zuvor ein Elternteil die Erbschaft ausgeschlagen hat, bedarf es zur Wirksamkeit der Ausschlagung der Genehmigung des Familiengerichts.

4. Anmerkungen/Hinweise


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