Arbeitsfelder

Unsere Kompetenzen

Was können wir für Sie tun?

Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Familieneigenheim zu erwerben oder zu errichten, wollen eine Immobilie verschenken, Investitionen aus Darlehensmitteln tätigen oder mit dem Grundstücksnachbarn eine klare Regelung zur Wegebenutzung treffen? 

Sprechen Sie uns gerne an! Wir gestalten und vollziehen Ihr Vorhaben, sorgen für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, zeigen Risiken auf und überwachen die Eigentumsumschreibung im Zuge des grundbuchrechtlichen Vollzugs. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stellen wir Ihnen einen Datenerfassungsbogen zur Verfügung, der Ihren Kaufvertrag vorbereitet und die von uns benötigten Angaben enthält. 

Sie möchten ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschließen, für den bevorstehenden Fall einer Erbschaft oder nach Eintritt eines Erbfalls beraten werden oder gemeinsam mit weiteren Miterben eine Erbschaftsauseinandersetzung beurkunden lassen? 

Bisweilen verdrängt unsere Gesellschaft das Thema Tod und seine Folgen und übersieht dadurch die Konsequenzen des Versterbens. Aus rechtlicher Perspektive sollte man Fragen der Erb- und damit der Vermögensnachfolge nicht dem Zufall überlassen. Zwar greift die gesetzliche Erbfolge als Auffanglösung – die allgemein ausgewogen und vernünftig ist. Sie bringt jedoch häufig auch unerwünschte Konsequenzen für den Einzelfall mit sich. 

Wir beraten Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts sowie der lebzeitigen Überlassung von Vermögensgegenständen. Insbesondere geht es dabei um 

  • Die gesetzliche Erbfolge als Ausgangspunkt jeglicher davon abweichender Gestaltung
  • Testamentarische Regelungen – insbesondere Einzel- und Ehegattentestamente 
  • Erbverträge
  • Pflichtteilsrecht 
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen – die sogenannte vorweggenommene Erbfolge sowie 
  • Steuerrechtliche Konsequenzen des Erbrechts – Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wir gestalten Ihre erbrechtlichen Belange, beraten Sie vor und nach dem Eintritt eines Erbfalls und beurkunden – sofern erforderlich – Erbauseinandersetzungen. Stellen Sie uns gern Ihre Fragen! 

Einen Erfassungsbogen zum Thema Erbausschlagung finden Sie hier.

Die Familie ist der Nucleus unserer Gesellschaft. Dies gilt im gelebten Miteinander ebenso wie vor dem Gesetz. Die Eheschließung, die Familiengründung, die rechtlichen Besonderheiten von Patchwork-Familien, aber auch Scheidungen, Adoptionen und unternehmerische Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft sind nur einige Stichworte im Kontext zum Familienrecht. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Adoptionen bedürfen aufgrund ihrer weitreichenden Folgen der notariellen Beurkundung. 

Frisch Verliebte wollen nicht über Scheidungsfolgen nachdenken – ein zu rationaler, geradezu leidenschaftsloser Gedanke. Kommen im Laufe der Zeit Kinder, eine neue Arbeitssituation, Immobilien oder gar eine Unternehmung ins Spiel, entwickelt sich der Fokus: Eine Scheidung und die Klärung ihrer Folgen werden teuer, aufwändig und zeitintensiv, sofern die spezifischen Details der Ehesituation ohne Feinabstimmung nach gesetzlichen Standards abzuwickeln wären. Denn leider scheitert in Deutschland statistisch betrachtet derzeit jede dritte Ehe. Und verdunkelt sich erst einmal der Ehehimmel, ist es oftmals zu spät für die einvernehmliche Klärung – oft emotionaler – familienrechtlicher Themen. Langwierige und teure Scheidungsverfahren sind die Folge, was die Vielzahl von Fachanwälten für Familienrecht belegt. 

Ein frühzeitig und einvernehmlich geregelter Ehevertrag erspart in vielen Fällen kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen und zusätzliches emotionales Leid. Er kann bereits vor der Hochzeit abgeschlossen werden, aber selbstverständlich auch danach. Aufgrund seiner besonderen Tragweite ist er – im Einzelnen ausgestaltet durch den zur Neutralität verpflichteten Notar – notariell zu beurkunden. Nehmen Sie gern unsere Expertise in Anspruch!

Die Unternehmung – Gründungsgestaltung, Formwechsel, Umwandlungen, Beendigung und Liquidation – der traditionelle Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Gesellschaftsrecht. Sowohl für Gründer, Startups, Kaufleute, Unternehmenskäufer und -übernehmer oder Investoren sind wir Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen in der Region und darüber hinaus. Von der Gründung bis zur Liquidation begleiten wir Ihre Vorhaben. 

Unsere Notarkanzlei spricht dabei vor allem kleine und mittelständische Unternehmungen an, die sowohl im laufenden Tagesgeschäft (Gesellschafterwechsel, Geschäftsführerbestellungen, Gründung von Tochter-/Schwester-/Mutterunternehmungen, Bestellung von Prokuristen, Bar- und Sachkapitalerhöhungen bei Investitionsvorhaben, Patronatserklärungen, Treuhandverträge, aber auch jegliche damit verbundene Handelsregisteranmeldung) als auch bei grundlegenden Strukturierungsfragen (Umwandlungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel, (Neu-)Fassung von Satzungen unter Berücksichtigung künftiger Anteilsinhaber, Vesting) unsere Expertise nutzen. Es versteht sich von selbst, dass wir bei Unternehmensgestaltungen eng mit den Steuerberatern der betreffenden Unternehmen zusammenarbeiten, um auch die steuerrechtlichen Belange als oftmals wichtige Gestaltungsfragen optimal in neue Konzepte einfügen können. 

Unternehmensstrukturierungen nicht nur im Neugründungs-/Startup-Bereich, sondern auch im Hinblick auf die künftige Teilhabe von Familienmitgliedern bei bereits länger bestehenden Unternehmungen – flankiert von entsprechenden gesellschafts-, erbrecht-, familienrecht- und steuerrechtlichen Fragen – spielen bei KMUs eine deutlich wachsende Rolle. Auch in diesem Bereich sind die bedeutenden Vertragsgestaltungen in Verbindung mit der Übertragung etwa von GmbH-Anteilen, Grundstücken oder Kapitalerhöhungen stets nur mit notarieller Begleitung wirksam durchführbar. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit – wir konzipieren Ihre maßgefertigte Gestaltung für die Zukunft in allen Lebensphasen Ihrer Unternehmung! 

Einen Datenerfassungsbogen zur Gesellschaftsgründung finden Sie hier.

Auch die Gestaltung von Vorsorgemaßnahmen und Vollmachten zählen zu den Kernaufgaben der notariellen Tätigkeit. 

Der Bereich der Vollmachten dürfte mittlerweile für jedermann von Interesse sein. Nicht nur Privatpersonen, die sich für den Fall einer möglichen Hilfsbedürftigkeit absichern wollen, sondern auch Unternehmer sind Teil des Adressatenkreises. Dabei spielen in der Praxis folgende Vollmachtsmodelle eine erhebliche Rolle:

  • Vorsorgevollmachten
  • Generalvollmachten 
  • An- und Verkaufs- sowie Verwaltungsvollmachten für Immobilien
  • Handelsregistervollmachten
  • Stimmrechtsvollmachten
  • Testamentsvollstreckervollmachten 
  • Transaktionsvollmachten

Im Einzelfall stellen sich dabei regelmäßig folgende Fragen:

  • Zweckbestimmung der Vollmacht
  • Dauer der Vollmacht
  • Übertragbarkeit
  • Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB
  • Erteilung von Ausfertigungen oder ihrer Verwendung im Ausland

Im letztgenannten Fall spielt auch die Frage der sog. Legalisierung, also der Anerkennung einer hierzulande erteilten Vollmacht im europäischen oder außereuropäischen Ausland, eine Rolle. Der Grundgedanke der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erhöht den Aspekt des Auslandsbezugs von Vollmachten nicht nur bei Unternehmungen, sondern auch bei Privatpersonen. 

Kommen Sie auf uns zu! Wir klären und gestalten Ihren Vollmachtsbedarf.

Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an.


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